AGB der ideenarchitektur gmbh
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Rechtsverhältnis zwischen der ideenarchitektur gmbh, Armbüel 12b, 8840 Einsiedeln, nachfolgend „ideenarchitektur“ genannt und ihren Kunden, welche Dienstleistungen im Bereich Webentwicklung, Content Management, E-Commerce, sowie jegliche Dienstleistungen im Bereich Werbung und Marketing sowie Innenarchitektur in Anspruch nehmen. Ergänzend gilt der jeweilige Dienstleistungs-/Werkvertrag.
ideenarchitektur behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit ohne Mitteilung anzupassen, sofern nicht anders angekündigt mit sofortiger Wirkung.
2. Anerkennung der AGB
Mit Annahme der ersten Leistung erkennt der Kunde die ausschliessliche Gültigkeit unserer Bestimmungen an, auch bei entgegenstehendem Wortlaut seiner Geschäftsbedingungen, es sei denn, dass etwas anderes schriftlich vereinbart wurde. Für alle Rechtsgeschäfte mit ideenarchitektur, sind die folgenden Bestimmungen somit massgebend, solange diese nicht explizit in einem auftrags- oder dienstleistungsspezifischen Vertrag anderweitig definiert wurden.
3. Leistungen und Rechte von ideenarchitektur
Die ideenarchitektur verpflichtet sich Kundenaufträge nach grösstmöglicher Sorgfalt und innerhalb der vereinbarten Frist auszuführen. Vorlagen, Unterlagen, Muster und sonst alle vom Kunden gelieferten Materialien werden vertraulich behandelt und nicht für andere oder ähnliche Projekte eingesetzt.
Die ideenarchitektur behält sich das Recht auf Namensnennung des Kunden als Referenz vor. Zudem dürfen die Gestaltungs- und Entwicklungsarbeiten in angemessener Art für Eigenwerbung publiziert werden, namentlich in Fachartikeln, Blogs, Social Networks oder auf der eigenen Firmenwebsite. Auch nach Projektabschluss darf eine solche Werkreferenz durch den Kunden nicht entfernt werden, ausser im Falle einer kompletten Neu-Entwicklung durch einen anderen Dienstleister. In einem solchen Falle ist es nicht gestattet, irgendwelche Arbeiten von ideenarchitektur weiter zu verwenden oder als Arbeiten von Dritten darzustellen.
Die ideenarchitektur behält sich das Recht vor, Änderungen an bestehenden Dienstleistungen und Konfigurationen vorzunehmen.
4. Verantwortung und Pflichten des Kunden
Kunden sind für die Informationen, die sie im Internet der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen, vollumfänglich verantwortlich.
Die ideenarchitektur übernimmt keine Verantwortung für die veröffentlichen Inhalte auf digitalen Medien des Kunden.
Der Kunde versichert sich gegenüber ideenarchitektur, dass sämtliche von ihm gelieferte Inhalte (Text, Bild, Audio usw.) in seinen Nutzungsrechten stehen. ideenarchitektur übernimmt keine Haftung für Daten, die vom Kunden geliefert wurden, welche nicht in seinen Nutzungsrechten stehen.
Der Kunde verpflichtet sich zur aktiven Mithilfe am Projekt, so dass ideenarchitektur die gewünschten Leistungen optimal und in nützlicher Frist ausführen kann. Der Kunde trägt jeden Mehraufwand, der entsteht, wenn Arbeiten infolge unrichtiger oder unvollständiger Angaben des Kunden wiederholt werden müssen.
Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Benutzerdaten (SSH-, Repository-, E-Mail-, CMS-Zugänge usw.) vertraulich zu behandeln.
Der Kunde haftet für jegliche Schäden, die aus Missbrauch der Dienstleistungen, fahrlässigem Umgang mit Zugangsdaten und aus Missachtung von Anweisungen resultieren.
Der Kunde trägt die Kosten für das Eingrenzen und Beheben von Störungen durch ideenarchitektur, wenn der Kunde die Untersuchung verlangt hat und die Ursache der Störung auf das Verhalten des Kunden bzw. der von ihm benutzten Hard- oder Software zurückzuführen ist. ideenarchitektur übernimmt keine Kosten für Support durch Dritte.
Der Kunde ist verantwortlich für die Kompatibilität der von ihm eingesetzten Hard- und Softwarekomponenten.
Der Kunde ist damit einverstanden, dass im Rahmen der Geschäftsbeziehung erhobene personenbezogenen Daten bei ideenarchitektur gespeichert und verarbeitet werden.
5. E-Mail
Der Kunde ist für den Inhalt der Mitteilungen verantwortlich, die er über die Server von ideenarchitektur versendet. Der Versand von belästigenden E-Mails, insbesondere der Versand identischer unverlangter Mitteilungen an eine Vielzahl von Adressaten, ist verboten (Spamming).
6. Datensicherheit
Der Kunde ist grundsätzlich für die Sicherung der an ideenarchitektur übermittelten oder direkt in die Online-Systeme eingegebenen Daten verantwortlich.
7. Offerten
Angebote von ideenarchitektur, die aufgrund ungenauer oder fehlender Angaben erfolgen, gelten als grundsätzliche Bereitschaft zum Vertragsabschluss, nicht aber als verbindliche Offerte. Darin enthaltene Preisangaben haben unverbindlichen Richtpreischarakter. Preisänderungen für noch nicht ausgeführte Lieferungen und Leistungen bleiben vorbehalten.
8. Haftung
Die ideenarchitektur übernimmt keinerlei Haftung für Leistungen Dritter. Allfällige Gewährleistungsansprüche werden dem Kunden abgetreten. ideenarchitektur haftet nicht für vom Kunden zur Verfügung gestellte Inhalte und Materialien wie Bilder, Texte oder ähnliches.
ideenarchitektur übernimmt keine Haftung für Mehraufwände oder Terminverschiebungen, welche auf Grund externer Anbieter auftreten.
Die Nutzung der von ideenarchitektur erbrachten Dienstleistungen erfolgt auf eigenes Risiko. ideenarchitektur übernimmt keine Haftung für direkte oder indirekte Schäden aufgrund technischer Probleme, Serverausfall, Datenverlust, Übertragungsfehler, Datenunsicherheit, Computerviren, Schadsoftware, Hackerangriffe oder sonstiger Gründe. Die Haftung für Folgeschäden jeder Art, insbesondere für entgangenen Gewinn, ist ausgeschlossen.
ideenarchitektur übernimmt keine Garantie dafür, dass Online-Inhalte mit sämtlichen Endgeräten problemlos benutzbar sind. Insbesondere sind Fehler, die durch neue Browser-Versionen verursacht werden, von jeglicher Garantieleistung ausgeschlossen. Sollten sich vereinzelte Probleme mit älteren Browser-Versionen verschiedener Anbieter herausstellen, so stellt dies keinen Mangel dar.ideenarchitektur gibt keine Erfolgsgarantien ab.
9. Gewährleistung
Allfällige Mängel in Bezug auf Leistungen von ideenarchitektur sind innerhalb von 10 Tagen nach Ablieferung des betreffenden Produktes vom Kunden schriftlich und dokumentiert zu rügen. Die frist- und formgerechte Mängelrüge ist Voraussetzung für die Geltendmachung von Mängelrechten gegenüber ideenarchitektur.
Eine über den Auftragswert hinausgehende Haftung für allfällige weiter geltend gemachte, direkte oder indirekte Schäden aus Mängeln wird, vorbehältlich zwingender Bestimmungen des Produktehaftpflichtgesetzes vom 1.1.1994, gegenüber dem Endverbraucher wegbedungen.
Als Mängel gelten erheblich beeinträchtigende und reproduzierbare Abweichungen von den in der Offerte oder Pflichtenheft beschriebenen Leistungsmerkmale und Funktionalitäten. Konzeptionelle oder technische Änderungen im Rahmen der Umsetzung bleiben demgegenüber jederzeit vorbehalten.
Nach frist- und formgerechter Mängelrüge werden nach Wahl von ideenarchitektur auf deren Kosten mangelhafte Dienstleistungsergebnisse entweder ersetzt oder der gerügte Mangel wird behoben. Die Minderung ist erst nach erfolgloser Nachbesserung zulässig.
Die Wandlung wird ausgeschlossen. Jede Haftung für Mangelfolgeschäden wie Datenverlust, Betriebsausfall, entgangenen Gewinn etc. ist, soweit gesetzlich zulässig, vollumfänglich ausgeschlossen.
Jeder Anspruch des Kunden auf die Geltendmachung von Mängelrechten erlischt, sofern die betreffenden Dienstleistungsergebnisse ohne Zustimmung von ideenarchitektur vom Kunden oder Dritten verändert oder repariert werden, oder wenn das Produkt unsachgemäss gehandhabt, betrieben und gepflegt wurde.
10. Rücktrittsrecht
Bei Zahlungsverzug behält sich die ideenarchitektur das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, die gelieferten Leistungen zurückzufordern und gegebenenfalls Schadenersatz geltend zu machen. Wenn der Auftraggeber während der Projektlaufzeit Aufträge grundlegend ändert oder abbricht, ist die ideenarchitektur für die bis zum diesem Zeitpunkt angefallenen internen und externen Kosten zu entschädigen. Bei Vertragsrücktritt vor Aufnahme der Dienstleistung ist minimal eine Bearbeitungsgebühr von CHF 250.00 geschuldet. Ebenfalls stellt der Auftraggeber die ideenarchitektur von allen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten frei. Bei Annullierung eines Anlasses nach erfolgter Auftragserteilung werden folgende Kosten in Rechnung gestellt:
Bis 30 Tage vor dem Anlass: 20% der vereinbarten Leistung
29-14 Tage vor dem Anlass: 50% der vereinbarten Leistung
13-07 Tage vor dem Anlass: 75% der vereinbarten Leistung
06-0 Tage vor dem Anlass: 100% der vereinbarten Leistung
11. Vermittlung-Organisation
Die ideenarchitektur bietet dem Kunden unter anderem die Vermittlung von Künstlern, Models, technischen Anlagen, etc. an. Die Vermittlungsgebühren sind jeweils in den angegebenen Preisen enthalten. Der Kunde erwirbt keinerlei Eigentumsrechte an Mietgeräten. Der Mietgegenstand ist sorgfältig und sachgemäss zu behandeln. Für Schäden oder Verlust von Mietobjekten und Zubehör haftet der Kunde mit 100% des bestehenden Wertes.
12. Vertraulichkeit
Die Parteien behandeln alle Informationen vertraulich, die weder allgemein bekannt noch allgemein zugänglich sind. Im Zweifel sind Informationen vertraulich zu behandeln. Diese Geheimhaltungspflicht besteht schon vor Vertragsabschluss und dauert über die Beendigung des Vertrages hinaus.
13. Geistiges Eigentum & Urheberrecht
Sämtliche Immaterialgüterrechte (insbesondere Urheberrecht) der Auftragsergebnisse und Werke verbleiben bei ideenarchitektur und deren Mitarbeitenden inkl. Dritter.
Für die Dauer des Vertrages erhält der Kunde das unübertragbare Recht zur Nutzung der Dienstleistung inklusive der für die Nutzung zur Verfügung gestellten Werkzeuge (CMS, Datenbanken, Marketing-Tools, Webmail usw.).
Alle Rechte an bestehendem oder bei der Vertragserfüllung entstehendem geistigem Eigentum bezüglich der Dienstleistung (z.B. Software, Vorlagen, Daten) verbleiben bei ideenarchitektur und deren Mitarbeitenden (inkl. Dritter). Werden Inhalte aus Werken in OpenAI Programme oder KI-Tools verwendet oder vervielfältigt wird bewusst eine Urheberrechtsverletzung gegenüber ideenarchitektur und deren Mitwirkenden begannen, was rechtliche Folgen hat.
14. Vertragsdauer und Erneuerung
Der Vertrag zwischen ideenarchitektur und dem Kunden tritt bei Unterzeichnung oder spätestens bei Start der Dienstleistung in Kraft. Der Vertrag kann von jeder Partei schriftlich mit Unterschrift unter Einhaltung einer Frist von 90 Tagen auf Ende des Jahres gekündigt werden, sofern im Wartungs- oder Werkvertrag keine andere Frist oder Vertragsdauer definiert ist. Ohne fristgerechte Kündigung verlängert sich der Vertrag jeweils automatisch um ein Jahr. Die Mindestvertragsdauer beträgt ein Jahr.
15. Preise, Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen
Die Zahlungspflicht beginnt mit der Aufschaltung der bestellten Dienstleistung, sofern keine anderen Zahlungsmodalitäten vereinbart wurden. Alle Preisangaben sind immer in Schweizer Franken angegeben und exklusiv gesetzlicher Mehrwertsteuer, sofern nicht explizit inkludiert.
ideenarchitektur stellt dem Kunden für die gewählte Vertragsdauer bei Abo-Verträgen jeweils für ein Jahr im Voraus Rechnung. Die Rechnung ist bis zu dem auf dem Rechnungsformular angegebenen Fälligkeitsdatum zu bezahlen. Eine Rückzahlung bei frühzeitiger Kündigung findet nicht statt. ideenarchitektur behält sich vor, Preismodelle jederzeit zu ändern. Allfällige Preisänderungen werden rechtzeitig bekannt gegeben, dass der Kunde den Vertrag innerhalb der Kündigungsfrist auflösen kann.
Zahlungen sind, sofern zwischen den Parteien nicht anders geregelt, innert 10 Tagen nach Rechnungsstellung fällig. Bei einer Überschreitung ab 30 Tagen der Fälligkeit steht ideenarchitektur ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in der Mindesthöhe des gesetzlichen Verzugszinses zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt von dieser Regelung unberührt.
Verrechnungen von Forderungen des Kunden mit jenen von ideenarchitektur sind nicht zulässig. Mahnkosten und die Kosten – auch aussergerichtlicher – anwaltlicher Investitionen gehen zu Lasten des Kunden.
Wird nicht ausdrücklich ein Pauschalpreis verabredet, so hat der Kunde den effektiven Aufwand (inkl. Auslagen) zu vergüten. Der effektive Aufwand wird erst nach der Ablieferung des Auftragsergebnisses berechnet, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Dieser Vertrag untersteht schweizerischem Recht. Als ausschliesslichen Gerichtsstand vereinbaren die Parteien die ordentlichen Gerichte des Kantons Schwyz.
17. Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder aufgrund von widersprüchlichen Inhalten unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen davon unberührt.
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